Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit der Gründung, dem Handeln sowie der Auflösung von Gesellschaften. Gesellschaften sind vertragliche Zusammenschlüsse von in der Regel (Ausnahmen sind die Ein-Personen-Kapitalgesellschaften) mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks.
Meine Leistungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts umfassen insbesondere die folgende Themen oder Bereiche:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträge
- Beratung zur und Begleitung der Gründung und Finanzierung von Gesellschaften im In- und Ausland inklusive der Organisation des Notartermins (sofern erforderlich) sowie der steuerlichen und gewerbeaufsichtsrechtlichen Registrierung und der Erlangung der zum Betrieb erforderlichen Lizenzen und Erlaubnisse
- Beratung zur und Begleitung von Kapitalerhöhungs- und Finanzierungsmaßnahmen sowie anderen Beschlussfassungen
- Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen inklusive der Vorbereitung des Protokolls
- Beratung zu und Begleitung von - auch grenzüberschreitenden - Umstrukturierungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen etc.)
- Mergers and Acquisitions, d.h. die Begleitung und Vertretung bei dem Verkauf oder Kauf von Unternehmen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen
- Beratung zu Fragen des internationalen Gesellschaftsrechts
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten (zum Beispiel in haftungsrechtlichen Fragen)
- Corporate Governance and Compliance
- Beratung von Gesellschaftern zwecks interessengerechter Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte
- Vertretung von Gesellschaftern auf Gesellschafterversammlungen oder im Rahmen von Gesellschafterstreiten
- Gestaltung und Verhandlung von Unternehmensverträgen
- Beratung zur und Strukturierung der Unternehmensnachfolge
- Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
- Steuerliche Optimierung von gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und Transaktionen