Immobilienrecht
Das Rechtsgebiet des Immobilienrechts befasst sich mit alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Angesichts des Fehlens einer direkten Definition des Begriffs ist zur Erfassung der geregelten Fragen auf die einzelnen Rechtsgebiete abzustellen, in denen sich das „Immobilienrecht“ abspielt. Das Gesetz verwendet den Begriff selbst nicht. Natürliche oder juristische Personen die Immobilien bauen, vermitteln, kauften oder verkaufen, mieten oder vermieten haben es mit Immobilienrecht zu tun.
Meine Leistungen auf dem Gebiet des Immobilienrechts umfassen insbesondere die folgende Themen oder Bereiche:
- Entwurf und Prüfung von Kaufverträgen über Grundstücke und Wohnungen, Begleitung zum Notar
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Gewerbemietverträge
- Entwurf und Prüfung von Wohnraummietverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Interessen von Immobilienkäufern oder Immobilienverkäufern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern gegen Mieter und umgekehrt
- Entwurf und Prüfung von Teilungserklärungen
- Begleitung zu oder Teilnahme an WEG-Versammlungen
- Prüfung von Fragen des WEG-Rechts
- Steueroptimierungen von Grundstücktransaktionen insbesondere mit Blick auf die ertragsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen.