Das Rechtsgebiet des Steuerrechts befasst sich als Spezialgebiet des öffentlichen Rechts mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern zur Finanzierung der Staatsfinanzen. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und der Steuererhebung wird in weiten Teilen durch die Abgabenordnung mit den wesentlichen Vorschriften des formellen Steuerverfahrensrechts geregelt, während sich das materielle Steuerrecht, also die konkrete Bestimmungen zum Grund und zur Höhe der Steuerschuld, aus zahlreichen Einzelgesetzen (zum Beispiel dem Einkommensteuergesetz, dem Gewerbesteuergesetz, dem Körperschaftsteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetzt etc,) ergibt. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gezählt, die sich außerhalb der Abgabenordnung mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Nicht zum eigentlichen Steuerrecht rechnet man hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (zum Beispiel Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz), obwohl auch diese Felder für das Verständnis des Steuerrechts unabdingbar sind.
Meine Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts umfassen insbesondere die folgende Themen oder Bereiche: